Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.02.2020 bis zum 19.02.2021
17.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.02.2019 bis zum 19.02.2020
19.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.10.2018 bis zum 19.02.2019
12.10.2018
Neueintragungen